Sehr geehrte Besucher, gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben (Insurance Distribution Direktive - IDD) zu Fernabsatzverträgen, sind wir dazu verpflichtet an dieser Stelle auf unsere Beratungspflicht hinzuweisen. Laden Sie sich bitte die Erstinformationen zum Vermittlerstatus gem. §11 VersVermV herunter.
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Laut Gesetz muss jeder für Schäden aufkommen, die er anderen zufügt. Und das in unbegrenzter Höhe. Das gilt nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im Geschäftsleben. Als Betriebsinhaber oder Selbstständiger sind Sie und Ihre Betriebsangehörigen zum Schadenersatz verpflichtet, wenn bei Ihrer betrieblichen und beruflichen Tätigkeit durch schuldhaftes Verhalten einem Dritten Personen- oder Sachschäden zugefügt werden.
Bei einer maßgeschneiderten gewerblichen Haftpflichtversicherung wird ein auf die speziellen Bedürfnisse Ihres Betriebes abgestimmter Versicherungsschutz zusammengestellt. Die Leistungen sind abhängig vom Berufszweig, in dem Sie tätig sind. Der umfassende Versicherungsschutz tritt u.a. in den Bereichen ein, für die Sie auf Grund der Gesetzeslage haften wie
Darüber hinaus gibt es für Ihren Beruf und Ihren Betrieb individuelle Bedürfnisse, die durch einen speziell abgestimmten Versicherungsschutz abgedeckt werden können.
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