Sehr geehrte Besucher, gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben (Insurance Distribution Direktive - IDD) zu Fernabsatzverträgen, sind wir dazu verpflichtet an dieser Stelle auf unsere Beratungspflicht hinzuweisen. Laden Sie sich bitte die Erstinformationen zum Vermittlerstatus gem. §11 VersVermV herunter.
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Die Gewerberechtsschutzversichrung richtet sich vor allem an Gewerbebetreibende, Unternehmer oder Freiberufler. Wer als Unternehmer seine Rechtsinteressen vor Gericht vertritt, benötigt in der Regel einen Rechtsanwalt, die jedoch nicht gerade günstig sind. Gerade dann, wenn der Rechtsstreit über mehrere Instanzen geht.
Eine Gewerberechtsschutzversicherung deckt sowohl den beruflichen als auch privaten Rechtsschutz ab und kann von einer Einzelperson (Alleinunternehmer oder Gewerbetreibender) zum Schutz ihrer unternehmerischen Tätigkeit abgeschlossen werden.
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