Sehr geehrte Besucher, gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben (Insurance Distribution Direktive - IDD) zu Fernabsatzverträgen, sind wir dazu verpflichtet an dieser Stelle auf unsere Beratungspflicht hinzuweisen. Laden Sie sich bitte die Erstinformationen zum Vermittlerstatus gem. §11 VersVermV herunter.
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Für viele Gewerbetreibende stellt das Inventar die Basis des Unternehmes dar. Werden diese Güter beschädigt oder zerstört, stehen viele Firmen vor großen finanziellen Herausforderungen. Mit einer Inventarversicherung ist man auf der richtigen Seite.
Sie kommt für Schäden auf, die durch Feuer, Einbruch/Diebstahl, Sturm/Hagel und Leitungswasser verursacht werden. Für Handwerksbetriebe mit Maschinenpark und Werkzeugen oder für Händler mit großen beziehungsweise teuren Lagerbeständen an Waren oder Vorräten ist die Inventarversicherung nahezu unverzichtbar!
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